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Quad Tuning Betriebserlaubnis Versicherungsschutz

  • michaelrodx
  • 30. September 2016 um 20:53
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    • 30. September 2016 um 20:53
    • #1

    Mich würde mal interessieren ob jemand etwas konkretes darüber weiß was wirklich passiert wenn man am Quad Teile ohne ABE/Gutachten/ TÜV-Eintragung verbaut.
    Es wird ja oft behauptet man würde bei einem Unfall den Versicherungsschutz verlieren und auch ohne eigenes Verschulden eine Mitschuld zugesprochen bekommen und müsse den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
    Dafür gibt es nach meinem Kenntnisstand keinerlei gesicherte Informationen.
    Soweit ich weiß muß die Versicherung erstmal bezahlen, kann aber versuchen sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurückzuholen wenn sie beweisen kann dass der Schaden durch die illegale Veränderung am Fahrzeug verursacht bzw. verschlimmert wurde.
    Bitte keine Mutmaßungen oder Hören-Sagen-Geschichten vom Versicherungsvertreter oder Dorfpolizisten.

    Viele Grüße
    Michael

  • jojo
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    • 1. Oktober 2016 um 00:12
    • #2

    Grundsätzlich übernimmt die Haftpflicht jeden Schaden den du mit deinem Fahrzeug verursacht. Es gibt aber die fahrlässigkeitsklausel in einigen vertärgen, worauf die Versicherung sich ihr entgangenen Schäden vom Versicherungsnehmer einfordern kann, sofern der Schaden nicht entstanden wäre wenn die nicht zulässige änderung am Fahrzeug nicht bestanden hätte.
    Mal ein Beispiel:
    Einem tiefer gelegten Fahrzeug (Fahrwerk nicht zugelassen) bricht ein Dämpfer, wo durch ein Unfall ensteht (Begutachtung durch Gutachter), bei dem an einem anderen Fahrzeug ein Schaden ensteht, so hat der jenige der das Fahrzeug wissentlich in Betrieb genommen hat, fahrlässig gehandelt.

    Gruß Jürgen

    und es geht doch

    und macht Strom

  • michaelrodx
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    • 1. Oktober 2016 um 00:22
    • #3

    Ja, das ist klar.
    Es geht aber darum ob (wie oft behauptet) nur das erlöschen der Betriebserlaubnis ohne den Nachweis einer Verursachung des Unfalls einen Regressanspruch der Versicherung begründet und dazu gibt es meines Wissens nach kein verbindliches Urteil.

    Viele Grüße
    Michael

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